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   BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93   

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BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93 (https://dejure.org/1993,7029)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1993 - 9 B 509.93 (https://dejure.org/1993,7029)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1993 - 9 B 509.93 (https://dejure.org/1993,7029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von Geheimnisträgern - Bestimmung der Anzahl und die Auswahl der Gutachter als Ermessensentscheidung des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose für eine Gruppenverfolgung in einem ausländischen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
    - (BVerwGE 87, 141) und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) zur vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen abgewichen.

    Denn das Gebot der vollständigen und objektiven Sachaufklärung und das Verbot der Auswahl und Selektion von Beweismitteln verpflichten - wie im Urteil vom 20. März 1990 (a.a.O.) ausgeführt ist - ein Berufungsgericht in der Regel, zur Feststellung genereller Tatsachen jedenfalls solche von einem der Beteiligten in sein Verfahren eingeführte, bisher nicht beigezogene Erkenntnisquellen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, aus denen ein anderes Obergericht eine grundsätzlich andere Gefahrenprognose für eine Gruppenverfolgung in einem ausländischen Staat hergeleitet hat.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
    Mit der Behandlung der Beweisanträge ist das Berufungsgericht ersichtlich auch nicht von den Urteilen des Bundesverwältungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90.

    - (BVerwGE 87, 141) und vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) zur vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen abgewichen.

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten gutachtlichen Äußerungen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93
    Zeugenbeweis muß, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, antragsgemäß erhoben werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.12.2013 - 5 B 42.13

    Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des

    Daraus folgt auch, dass Beweisanträge grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen abgelehnt werden dürfen; so etwa wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden darf (Beschluss vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - juris Rn. 3; Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz wird jedoch für die beantragte Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens dadurch modifiziert, dass die Bestimmung der Anzahl und die Auswahl der Gutachter gemäß § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO eine Ermessensentscheidung des Tatsachengerichts darstellt (Beschlüsse vom 7. September 1993 a.a.O. und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Rn. 60 = juris Rn. 23).

    Sieht es von der Einholung weiterer Gutachten ab, so liegt darin nur dann eine verfahrensfehlerhafte Ausübung seines Ermessens und ein Verstoß gegen den Aufklärungsgrundsatz, wenn sich dem Gericht die Notwendigkeit dieser weiteren Beweisaufnahme aufdrängen musste (Beschlüsse vom 7. September 1993 a.a.O., vom 15. September 2011 - BVerwG 5 B 23.11 - juris Rn. 7, vom 22. Dezember 2011 - BVerwG 2 B 87.11 - juris Rn. 6 und vom 4. September 2013 - BVerwG 5 B 55.13 - juris Rn. 10).

    Das Tatsachengericht befindet auch über die Auswahl der Gutachter nach seinem Ermessen und ist nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden (vgl. Beschluss vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - juris); das gilt auch für die Einschätzung, ob ein bestimmter Gutachter über bessere oder überlegene Erkenntnismittel verfügt (Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = juris Rn. 23).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Grundsätzlich ist das Gericht aber bei der Bestimmung der Zahl und bei der Auswahl der Gutachter frei und nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - ); das gilt auch für die Einschätzung, ob ein bestimmter Gutachter über bessere oder überlegene Erkenntnismittel verfügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen -

    Die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten muss sich dem Verwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung nur dann aufdrängen, wenn es zu der Überzeugung gelangen muss, dass die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit vorliegender Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil diese Gutachten offen erkennbare Mängel enthalten, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhanden ist (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.9.1993 - 9 B 509.93 - Juris; Urt. v. 6.10.1987 - 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschl. v. 7.9.1993 - 9 B 509.93 - Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.6.2005 - 2 L 264/02 - Juris).

    Das ist der Fall, wenn die Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit geben, ferner, wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles Fachwissen erfordert, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden war (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 3.2.2010 - 2 B 73.09 - Juris; Beschl. v. 7.9.1993, aaO; Beschl. v. 18.1.1989 - 2 B 177.88 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 8 A 1590/16

    Nachweis der Besitzberechtigung für die Kakadus; Beendigung der Überlassung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 1993 - 9 B 509.93 -, juris Rn. 3; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 191.
  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - 95%-Perzentilpegel; allgemeine Sperrzeit;

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschluss vom 07.09.1993 - 9 B 509.93 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 17.06.2005 - 2 L 264/02 - juris; VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp / Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12 - jeweils juris -).
  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

    Damit waren die Beweisanträge des Klägers nicht entscheidungserheblich und konnten prozessordnungsmäßig abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 1993 - 9 B 509.93 -, juris).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp / Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12 - jeweils juris -).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 475.02

    Anforderungen an die Formulierung der Rechtsfrage als

    Das ergibt sich schon daraus, dass das Gericht bei der Auswahl der Gutachter grundsätzlich frei und nicht an die Anregungen der Beteiligten gebunden ist (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 7. September 1993 BVerwG 9 B 509.93 ).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

  • VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143

    Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2005 - 2 L 264/02

    Zu Auflagen für eine Skaterbahn

  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 12/17

    Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

  • VGH Hessen, 23.05.1995 - 10 UZ 1349/95

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00122

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage eines Wasserzweckverbands (KdÖR) gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 8 A 4565/05

    Voraussetzungen für die Annahme eines gerichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 8 A 3664/01

    Bewertung der Erheblichkeit eines Beweisantrags in einem asylrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - 8 A 3664/01
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

  • BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94

    Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 15.11.1994 - 9 B 449.94

    Antrag auf Asyl - Vorliegen einer Gruppenverfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1997 - 16 A 3825/97

    Feststellung von sexuellen Mißbrauch durch einen Gutachter

  • LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 3 P 41/97
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